GroKo: Kommt eine Angleichung der Arzthonorare?

Die Gesundheitsbranche schaut gespannt nach Berlin, wo Union und SPD die Einrichtung einer Kommission zur möglichen Angleichung der Kosten für privat und gesetzlich Versicherte in den Koalitionsvertrag geschrieben haben. Bis Ende 2019 sollen Wissenschaftler die medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Reform oder eines Systemwechsels prüfen und Lösungen erarbeiten.

Bis die Kommission einen Vorschlag für ein modernes Vergütungssystem vorlegen kann, sind schon einige rechtliche Hürden zu überwinden. Von der Zusammenführung der unterschiedlichen Erstattungsprinzipien einmal abgesehen, ginge eine Angleichung bereits mit einer Kollision der verschiedenen Rechtsgrundlagen einher. Die gesetzlichen Grundlagen des Kostenerstattungsprinzips in der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung und praktisch eine Einzelleistungsvergütung für die Honorierung privatärztlicher Leistungen (ambulant und stationär). Die Abrechnung der ambulanten Behandlung im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) hingegen gründet auf dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) und ist im Rahmen des Sachleistungsprinzips verpflichtend für die budgetierte vertragsärztliche Versorgung. Auf das Ergebnis und eine Umsetzung darf man gespannt sein.